Die Besonderheit: Insgesamt sind bis zu 6 Module/Leuchtenkörper möglich.
Jeder BST-Leuchtenkörper ist mit 2 oder mehreren Einheiten synchronisierbar und besitzt eine Zulassung als Rückwarnleuchtensystem (K-Zulassung).
Die flache Bauform ermöglicht einen individuellen Anbau bzw. für nahezu alle Einbausituationen.
6 Hochleistungs-LEDs pro Modul sorgen für eine deutlich verbesserte Warnwirkung.
Geringe Abmessungen, Leistungsfähigkeit und die solide Verarbeitung zeichnen jedes Modul aus.
- mit zugelassenem 3-fach Blitz
- Gehäuse ausgelegt für Festanbau
- Zulassung als RWS bei Einsatzfahrzeugen mit blauen Kennleuchten
- Schutzart IP 5K4K, IP 9K
- Überspannungsschutz: Ja
- Leistungsaufnahme: 7-14 W
- Stromaufnahme: 0,39 A bei 12 V, 0,20 A bei 24 V
- Betriebstemperatur -40°C bis +60°C
- Anbauhöhe: 800-1200 mm (Mindesthöhe: 650 mm)
Die Abbildung zeigt die Basisversion mit 4 Modulen.
Für Fahrzeuge mit Sonder-/Wegerecht gilt:
(11) Kraftfahrzeuge nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 dürfen zusätzlich zu Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – und Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne mit einem Heckwarnsystem bestehend aus höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht ausgerüstet sein.
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Die Kennleuchten für gelbes Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung müssen:
1. nach der Kategorie X der Nummer 1.1.2 der ECE-Regelung Nr. 65 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kennleuchten für Blinklicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (BGBl. 1994 II S. 108) bauartgenehmigt sein.
2. synchron blinken und
3. im oberen Bereich des Fahrzeughecks symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden. Die Bezugsachse der Leuchten muss parallel zur Standfläche des Fahrzeugs auf der Fahrbahn verlaufen.